Robinienweg 1, 04827 Machern
Vereinsarbeit im Förderverein der Kita Knirpsenhaus Machern e.V.

Nächste öffentliche Vorstandssitzung:

5. Februar 2024 um 19:30 Uhr im Sportpark Tresenwald Restaurant in Machern


Aufgaben

Der Förderverein Kita Knirpsenhaus Machern e. V. wurde 1995 gegründet.

Erklärtes Ziel des Vereins ist die Förderung der ergänzenden und unterstützenden Erziehung des Kindes in der Familie durch die Kindertagesstätten. Das klingt abstrakt – bedeutet aber nichts weiter, als dass wir möglichst immer dann einspringen, wenn das nominelle Budget der Kita ausgeschöpft ist.

Und das reicht von der Beschaffung von Einrichtungs- und Spielmaterial über die Mitgestaltung von Räumlichkeiten und Außengelände bis hin zur organisatorischen und finanziellen Unterstützung von kulturellen und sportlichen Aktivitäten – kurzum – alles, was den Kindern zu Gute kommt und der Förderung der Erziehung und der Selbstverwirklichung der Kinder dient.

Ein Verein wird durch seine Mitglieder mit Leben gefüllt.

Derzeit hat unser Förderverein ca. 80 Mitglieder. Das ist eine sehr erfreuliche Zahl – es sah nämlich auch schon anders aus. Allerdings, angesichts der Zahl von etwa 180 Kindern, die im Knirpsenhaus ein und aus gehen und die Erzieher:innen tagtäglich auf Trab halten, lässt sich doch ein gewisses Steigerungspotenzial erkennen.

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, dass unsere Arbeit unterstützt und mit uns gemeinsam eine noch schönere Kita-Umgebung zu schaffen.

Du würdest gern mitmachen, hast aber Fragen – oder weißt nicht so richtig, was genau DIR und DEINEM KIND eine Mitgliedschaft im Verein bringt? – Komm’ gern zur nächsten Vorstandssitzung wir klären alle Themen gemeinsam.

Mitglieder

Finanzierung

Der Förderverein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachspenden und durch die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die finanzielle Erträge einbringen.

Hier ist insbesondere der jährlich 2x stattfindende Kindersachen-Kleiderbasar zu nennen (wenn keine Pandemie dazwischen kommt).

Die Einnahmen und deren Verwendung sind in der Beitragsordnung des Vereins geregelt.

Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und handelt gemeinnützig.

Sämtliche Vorstände und Vereinsmitglieder investieren unentgeltlich Zeit in die Vereinsarbeit. Aufwandsentschädigungen werden nicht gezahlt.

Handlungsgrundlage des Vereins ist die Satzung, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wurde.

Alle finanziellen Belange werden in der Beitrags- und Finanzordnung des Vereins geregelt.

Regeln

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